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Förderung

Aufstiegs-BAföG für Ihren Meisterkurs

Das Aufstiegs-BAföG nach dem AFBG fördert die Vorbereitung auf die Meisterprüfung mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen, unabhängig vom Alter. Alle unsere Meisterkurse erfüllen die Voraussetzungen. Wir sind außerdem als Anbieter für Bildungsurlaub anerkannt.

Das wird gefördert

Vier Bausteine, die sich kombinieren lassen. Die Beträge gelten nach dem aktuellen Stand des AFBG.

Kursgebühren

bis 15.000 €

Die Hälfte als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen. Die andere Hälfte als zinsgünstiges Darlehen der KfW, das Sie aufnehmen können, aber nicht müssen. Gilt für Vollzeit- und Teilzeitkurse.

Unterhalt bei Vollzeitkursen

bis 892 € im Monat

Als Vollzuschuss, abhängig von Einkommen und Vermögen. Freibeträge: 290 € eigenes Einkommen, 630 € zusätzlich für Ehepartner:in, 570 € je Kind. Vermögensfreibetrag 45.000 €, je Ehepartner:in und Kind 2.300 € mehr.

Kinder

235 € je Kind und Monat

Unabhängig von Einkommen und Vermögen, als Zuschuss. Alleinerziehende erhalten zusätzlich 150 € im Monat je Kind unter 14 Jahren für die Betreuung.

Meisterprämie

bis 3.000 €

Nach bestandener Meisterprüfung zahlen viele Bundesländer eine Prämie, die Sie nicht zurückzahlen. Höhe und Bedingungen hängen vom Bundesland ab.

So beantragen Sie die Förderung

Stellen Sie den Antrag direkt nach der Kursanmeldung. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate.

1

Kurs anmelden

Sie melden sich bei uns für den Meisterkurs an und erhalten eine Anmeldebestätigung mit allen Angaben, die das Amt braucht.

2

Antrag stellen

Den Antrag stellen Sie beim Amt für Ausbildungsförderung Ihres Wohnorts, online oder auf Papier. Wir füllen den Teil aus, der den Kurs betrifft.

3

Bescheid erhalten

Der Zuschuss wird ausgezahlt. Wenn Sie das Darlehen wollen, schließen Sie den Vertrag mit der KfW ab. Der Unterhaltsbeitrag kommt monatlich.

4

Prüfung bestehen

Mit dem Meisterbrief beantragen Sie die Meisterprämie Ihres Bundeslands. Wir gratulieren.

Bildungsurlaub

Wir sind als Anbieter für Bildungsurlaub anerkannt. Je nach Bundesland können Sie sich für unsere Meisterkurse und viele Seminare bezahlt freistellen lassen. Wir stellen Ihnen die Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber aus.

Alle Meisterkurse sind außerdem von der Mehrwertsteuer befreit.

Offizielle Informationen

aufstiegs-bafoeg.de
Das Portal des Bundesministeriums mit Förderrechner und Antragsformularen.

Unsicher, was für Sie gilt? Rufen Sie uns an. Wir rechnen Ihren Fall mit Ihnen durch.

Fragen und Antworten

Wer bekommt Aufstiegs-BAföG?

Alle, die sich auf eine Fortbildungsprüfung wie die Meisterprüfung vorbereiten und die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Gilt die Förderung auch für Teilzeit- und Online-Kurse?

Ja. Der Zuschuss zu den Kursgebühren gilt für alle Formate. Der Unterhaltsbeitrag gibt es nur bei Vollzeitkursen.

Muss ich das Darlehen aufnehmen?

Nein. Der Zuschuss steht Ihnen unabhängig davon zu. Das Darlehen ist ein Angebot der KfW für den Rest der Kursgebühren.

Wann sollte ich den Antrag stellen?

So früh wie möglich, am besten direkt nach der Kursanmeldung. Die Bearbeitungszeiten der Ämter sind lang, und die Förderung soll bis zum Kursstart stehen.

Helfen Sie beim Antrag?

Ja. Wir füllen den Teil aus, der den Kurs betrifft, und gehen den Rest mit Ihnen durch. Dazu gibt es Erklärvideos zu den Grundlagen und zu den Steuerbelegen, die Sie später brauchen.

Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie persönlich.

Welcher Kurs passt zu Ihrer Situation, wie läuft die Zulassung bei der Handwerkskammer, was übernimmt das BAföG? Am schnellsten klären wir das im Gespräch.

Zum Kontaktformular

Beratung Hörakustik

06341 55 91 61 Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr

Beratung Augenoptik

0721 84 83 77 Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr